Als Opfer einer Straftat oder dessen Angehöriger gibt es vielfältige Möglichkeiten sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. Um bereits im vorgeschalteten Ermittlungsverfahren umfassend geschützt zu sein und von mir begleitete werden zu können, sollte eine Beratung so früh wie möglich stattfinden. Dies kann im Einzelfall auch schon vor der Anzeigenerstattung sinnvoll sein.
Meine Arbeit als Opferanwältin beinhaltet die nachfolgenden Tätigkeiten:
die Geschädigtenvertretung im Ermittlungsverfahren und vor den Strafgerichten durch Nebenklagevertretung oder Zeugenbeistand
die Durchsetzung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen im Strafverfahren oder vor den Zivilgerichten
die Vertretung im sog. Opferentschädigungsverfahren
die Durchführung von sog. Gewaltschutzverfahren
Durch meine Zusatzqualifikation als Fachberaterin für Psychotraumatologie bin ich in der Lage, die rechtliche Interessenvertretung und die traumapsychologische Beratung in vielfältiger Weise miteinander zu verbinden.
Meine Arbeitsweise können Sie meinem Flyerentnehmen.