Rechtsgebiet: Familienrecht - Rechtsanwältin Martina Herfeldt

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Rechtsgebiet: Familienrecht

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Im Bereich des Familienrechts berate und vertrete ich Sie bei beabsichtigten Scheidungen und allen damit verbundenen Folgesachen, insbesondere Sorge- und Umgangsregelungen, Berechnung und Durchsetzung von Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüchen sowie der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung im Rahmen der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Zu dieser Thematik halte ich regelmäßig Vorträge. Termine finden sie unter der Rubrik „Aktuelles“.
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