Im Bereich des Familienrechts berate
und vertrete ich Sie bei beabsichtigten Scheidungen und allen damit verbundenen
Folgesachen, insbesondere Sorge- und Umgangsregelungen, Berechnung und
Durchsetzung von Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüchen sowie der
vermögensrechtlichen Auseinandersetzung.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner
anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung im Rahmen der Vorsorgevollmacht und der
Patientenverfügung. Zu dieser Thematik halte ich regelmäßig Vorträge. Termine
finden sie unter der Rubrik „Aktuelles“.